Ausstellungsprozess Identitätskarten

Ausstellungsprozess - Identitätskarte

Die Schweizer Identitätskarte ist klein wie eine Kreditkarte, so findet sie in jedem Portemonnaie Platz. Sie dient als Nachweis Ihrer Identität und Ihrer Staatsangehörigkeit. Zum Beispiel beim Grenzübertritt, am Bank- oder Postschalter. Sie wird in den meisten westeuropäischen Ländern als Ausweisdokument akzeptiert. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise im Reisebüro oder bei den zuständigen Behörden.

Wie erhalte ich eine Identitätskarte?

Wenn Sie eine neue Identitätskarte benötigen, sprechen Sie bitte persönlich bei der Gemeindeverwaltung vor. Nur die Gemeindeverwaltung kann einen Antrag für die Identitätskarte ausstellen. Bitte bringen Sie ein aktuelles Passfoto, wenn vorhanden, die alte Identitätskarte sowie Fr. 70.-- (Erwachsene) oder Fr. 35.-- Kinder und Jugendliche bis zur Volljährigkeit mit. Jeder Antrag muss von der antragstellenden Person persönlich unterschrieben werden. Kinder, die das 7. Altersjahr noch nicht überschritten haben, sowie nicht schreibkundige oder nicht schreibfähige Personen müssen das Antragsformular nicht unterschreiben. Der Antrag wird anschliessend zur weiteren Verarbeitung an das Passbüro Basel-Landschaft gesandt.

Passfoto

Bitte folgende Bestimmungen beachten:

Pro Antrag ist ein aktuelles Passfoto (schwarzweiss oder farbig) im Format 35 x 45 mm (ohne Rand) vorzulegen. Das Foto darf keine Spuren von Büroklammern o.ä. aufweisen, darf nicht älter als ein Jahr sein und muss die antragstellende Person eindeutig identifizieren. Für Kleinkinder wird ab Geburt ein Foto verlangt. Bitte beachten Sie auch hier: neutraler Hintergrund, Frontaufnahme, freies Gesicht usw.

Der vom Bundesamt für Polizeiwesen festgelegte Fotostandard gemäss Fotomustertafel, ist für die Herstellung der Identitätskarte verbindlich. Fotos, die den geforderten Ansprüchen der Fotomustertafel nicht genügen, müssen sowohl von den Gemeindeverwaltungen als auch durch die ausstellende Behörde (Passbüro Basel-Landschaft) zurückgewiesen werden.
  • Das Gesicht der antragstellenden Person muss frontal (Schultern gerade, Kopfhaltung nicht geneigt, gedreht oder gekippt), gegen einen gut kontrastierenden neutralen Hintergrund aufgenommen werden.
  • Gesichtshöhe vom Kinn bis zur Schädeldecke muss mind. 29 mm, höchstens 34 mm betragen. Das Porträt muss im Foto zentriert sein.
  • Beide Augen müssen offen, auf gleicher Höhe und deutlich sichtbar sein (auch bei Brillenträgern, u.a. keine Reflexe in der Brille).
  • Gesichtsausdruck neutral, Mund geschlossen (freundlicher Gesichtsausdruck ist erlaubt).
Alternativ zu einem physischen Passfoto kann vorgängig zum Besuch auf der Gemeindeverwaltung ein Handy-Portrait-Foto mit neutralen Hintergrund an die Emailadresse: gmndbrtzwlch gesandt werden. Nach einer entsprechenden Rückmeldung kann die neue Identitätskarte anschliessend auf der Gemeindeverwaltung bestellt werden.

Fotomustertafel

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