Für das Entsorgen von Hart- und Weichplastik (keine PET-Flaschen) besteht die Möglichkeit, auf der Gemeindeverwaltung gebührenpflichtige Säcke in verschiedenen Grössen zu beziehen. Die vollen Sammelsäcke können unter der Treppe zum Gemeindeschopf an der Kirchgasse 3a deponiert werden.
Über diese Sammlung von Hart- und Weichplastik können die folgenden Kunststoffe entsorgt werden:
Verpackungsfolien, Tunnel- und Abdeckfolien, Baufolien, Dünger- und Substratsäcke, Torfverpackungen
Behälter, Shampoo- und Spühlmittelflaschen, Fässer, Kanister, Eimer, Kessel, Kannen, Kübel, Flaschenverschlüsse, Flaschenkasten, Röhren, Photodosen, Kunststoffpaletten
Tragtaschen, Schrumpffolie, Silagefolie, Landwirtschaftsfolie
Behälter, Fotodosen, Kübel, Giesskannen, Röhren, wie Abwasser- und Kabelschutzrohre
Verpackungsfolien, Tiefziehfolien
Eimer, Kanister, Gartenmöbel, Garnspulen, Flaschenverschlüsse, Kübel, Blumentöpfe, Küchenmaschinenteile
Verpackungsfolien, Tiefziehfolien
Blumentöpfe, Becher, Verpackungsdosen, Küchenmaschinenteile, Kleiderbügel
Die Farbe spielt keine Rolle, das heisst es ist egal ob durchsichtig oder farbig
Nur klar definierte Kunststoffabfälle. Dazu gilt die international gültige Kennzeichnung, die aufgedruckt oder hervorgehoben ist.
HD-PE, ebenfalls HDPE, PEHD, PE-HD oder Code 2, 02
LD-PE ebenfalls LDPE, PELD, PE-LD oder Code 4, 04
PP oder Code 5, 05
PS oder Code 6, 06
Die Folien müssen besenrein sein
Die Gebinde müssen restentleert und allfällige Chemikalien ausgewaschen sein
Unzulässig sind loses Papier oder Karton, Stoffreste, Metalle, Steine, Chemikalien, Dünger, unbekannte staubförmige Verunreinigungen, ölige oder fettige Anhaftungen, Holz, Dichtungen, andere Kunststoffe, wie PET-Flaschen sowie Öl- und Essigflaschen