Die anhaltende Trockenheit und die fehlenden Niederschläge haben die Brandgefahr auch im Siedlungsgebiet erhöht. Bereits kleinste Funken können Brände auslösen. Weiter führen viele Bäche im Oberbaselbiet kaum noch Wasser. In mehreren Abschnitten wurden Bäche abgefischt. Viele Fische und sonsitige Wasserlebewesen sind schon verendet. Die Situation wird sich voraussichtlich weiter verschärfen. Ohne Niederschlag werden die Bäche nur durch Quellen und Grundwasser gespiesen. Die starke Nutzung von Grund- und Quellwasser für die Wasserversorgung verringert den Abfluss der Bäche zusätzlich.
Entsprechend wird bis auf Widerruf verfügt:
- Das Abbrennen von jeglichem Feuerwerk ist verboten.
- Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen (Mindestabstand 200 Meter). Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen und Feuerschalen sowie für selbst mitgebrachte Grills aller Art (Holz-/Kohle-Einweg-/Gasgrills etc.)
- Es ist verboten, brennende Zigaretten und andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
- Das Steigenlassen von Himmelslaternen / Heissluft-Ballons (gekaufte oder selbstgefertigte), welche durch offenes Feuer angetrieben werden, ist generell verboten.
- Es ist verboten, Motorfahrzeuge auf Feldern, Wiesen, Grünflächen und Stoppelfeldern zu parkieren.
- Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton gilt ein generelles Wasserentnahmeverbot. Dies gilt namentlich auch für von der Bau- und Umweltschutzdirektion bewilligte Wasserentnahmen. Davon ausgenommen sind die Birs und der Rhein.
Kantonaler Führungsstab